An der Alten Landstraße entsteht ein gemeindeeigener Parkplatz | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Aufkommensneutrale Grundsteuern A und B ab 2025

An der Alten Landstraße entsteht ein gemeindeeigener Parkplatz

Im Twedter Bürgerhaus finden im Jahresverlauf zahlreiche Veranstaltungen statt, mit der neuen Pächterin Silvia Berlau ist hier eine deutliche Zunahme zu verzeichnen, da sie selbst auch viele Events im Bürgerhaus ausrichtet. Der bestehende Gemeindeparkplatz gegenüber dem Bürgerhaus ist hierfür nicht mehr ausreichend, insbesondere bei Großveranstaltungen wie z. B. bei Festen oder privaten Geburtstagsfeiern. Dazu gehören auch der jährliche Dorfflohmarkt und das alle fünf Jahre stattfindende Dorffest. Durch den Bau eines neuen Parkplatzes können wesentlich mehr Fahrzeuge nahe dem Bürgerhaus abgestellt werden und die Randstreifen an der Alten Landstraße und der Dorfstraße würden dadurch weitestgehend freigehalten werden. Dieser Parkplatz soll auf einem Teilbereich der Wiese gegenüber des sich in der Erschließung befindenden Baugebietes 2025 entstehen und kann somit auch von Gästen des Neubaugebietes genutzt werden. Dazu fasste die Gemeindevertretung einen entsprechenden Beschluss.

Neben dem Parkplatz plant die Gemeinde die Errichtung einer Mobiliätsstation im Rahmen des Projektes SMILE24. Der Parkplatz dient dabei zusätzlich als Stellplatz für PKWs. Von dort aus ist mit dem Schnellbus über die Bundesstraße 201 die Weiterfahrt in Richtung Schleswig oder Kappeln möglich. Außerdem könnte der Shuttleverkehr Personen direkt an die Mobilitätsstation bringen. Geplant ist eine Parkplatzfläche von ca. 700 qm. Der Untergrund wird mit Rasengittersteinen hergerichtet und mit Bordsteinen eingefasst.

Mit Urteil vom 10.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Es hat weiterhin entschieden, dass spätestens bis zum 31.12.2019 eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden musste, dieses ist auch erfolgt. Die Anwendung des bisherigen Bewertungsgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht bis zum 31.12.2024 befristet. Ab dem 01.01.2025 wird dann die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.
Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vom 26.11.2019 enthält u. a. die neuen Bewertungsregeln für die Grundsteuer. Schleswig-Holstein wendet das sogenannte Bundesmodell der Grundstücksbewertung an. Es sieht vor, dass der gesamte Grundbesitz in Deutschland auf den Stichtag 01.01.2022 neu bewertet wird, d. h. mit den am 01.01.2022 bestehenden Verhältnissen. Hierfür haben die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das Finanzamt übermittelt. Die Finanzämter haben alle Grundstücke neu bewertet und den Gemeinden daraus berechnete Grundsteuermessbeträge übermittelt.
Die Gemeindevertretung hat die Festsetzung aufkommensneutraler Hebesätze für die Grundsteuern A und B nach den aktuellen und empfohlenen Zahlen des Transparenzregisters beschlossen.

Ab dem 01.01.2025 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A 478% und für die Grundsteuer B 461%.

Im Zuge der Grundsteuerreform wurde seitens des Landes das Ziel ausgegeben, dass das Gesamt-Grundsteuer-Aufkommen jeder Kommune reformbedingt weder steigt noch sinkt (Aufkommensneutralität). Zur Information für die Öffentlichkeit und zur Unterstützung der Kommunen bei ihrer Entscheidung für neue Hebesätze hat das Land ein Transparenzregister eingerichtet: Für jede Kommune werden diejenigen Hebesätze ausgewiesen, die zu einer aufkommensneutralen Erhebung der Grundsteuer führen. Eine unterschiedliche Wertentwicklung in den Kommunen kann gemäß Transparenzregister zu einem teilweise stark veränderten Hebesatz gegenüber dem bisherigen Hebesatz führen, um die angestrebte Aufkommensneutralität sicherzustellen. Das Transparenzregister kann auf der Internetseite des Landes (www.schleswig-holstein.de/grundsteuer) eingesehen werden.

Konstant bleiben die Abwassergebühren der ehemaligen Baugebiete „Unter den Linden“ und „Schmiedestraße“. Die jährliche Grundgebühr beträgt in der Straße „Unter den Linden“ 180,00 € für einen Wasserzähler mit einem Anschlusswert von Qn 2,5 und die Verbrauchsgebühr 4,73 €/cbm.
In der Schmiedestraße beträgt die jährliche Grundgebühr 156,00 € für einen Wasserzähler mit einem Anschlusswert von Qn 2,5 und die Verbrauchsgebühr 3,83 €/cbm. Durch diese unveränderten Gebührenhöhen wird weiterhin eine vollständige Kostendeckung der Abwassereinrichtungen erreicht.

Mit der Beschlussfassung zum Lärmaktionsplan 2024 möchte die Gemeinde eine Reihe verkehrsdämpfender und lärmmindernder Maßnahmen entlang der Bundesstraße 201 umsetzen.
Dazu gehören:

  • die Herstellung einer Mittelinsel und Verschwenkung der Fahrbahn als „Schikane“ am südlichen Ortseingang des Ortsteils Grumby,

  • die Errichtung eines „Baumtores“ an den Fahrbahnrändern am nördlichen Ortseingang des Ortsteils Grumby zur optischen Verengung der Fahrbahn,

  • der Bau einer Querungshilfe bzw. Mittelinsel für Fußgänger als Querungshilfe mit Verschwenkung der Fahrbahn zur Umfahrung der Querungshilfe,

  • die Herstellung einer Linksabbiegespur aus nördlicher Fahrtrichtung kommend im Ortsteil Twedt in die „Alte Landstraße“ (nördliche Zufahrt zur Bundesstraße),

  • die Herstellung einer lärmmindernden Fahrbahndecke innerhalb der Ortsdurchfahrt Grumby und im Bereich der Ortslage Twedt und

  • die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich des Ortsteils Twedt auf 70 km/h.